Arbeitsgericht Mönchengladbach: „Du Arschloch“ ist ein Grund für eine fristlose Kündigung, aber…
Kann die Beleidigung „Du Arschloch“ eine fristlose Kündigung rechtfertigen? Ein Arbeitnehmer, der seinen Arbeitgeber oder Vorgesetzten am Arbeitsplatz mit den Worten „Du Arschloch“ betitelt, muss […]